Projektzeitplan & Fertigstellung

1. Wann werden die Häuser bezugsfertig sein – gilt das auch für die gesamte Siedlung inkl. floating houses, Ferienhäuser an Land, Straßen und Stellplätzen?

Die Land- und Wasserferienhäuser (FH) werden mit Anlieferung und Befestigung auf der Gründung / an der Schwimmsteganlage bezugsfertig. Lediglich mobile Einrichtungsgegenstände sind durch die Eigentümer noch einzubringen. Die Erschließungsstraße sowie die zu den Ferienhäusern gehörigen PKW-Stellplätze sind zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt. Wie schnell sich die gesamte Siedlung füllt, hängt zunächst vom Abverkauf der Grundstücke / Ferienhäuser zu Land und Wasser ab. Dazu kommen noch Lieferchargen, bei denen jeweils 4 Einheiten angeliefert und installiert  werden. Selbst wenn bei Anlieferung der ersten Charge alle FH verkauft sind, wird sich die Anlieferung und Verankerung über einige Wochen, ggf. auch Monate hinziehen, da für jeden Transport entsprechende Genehmigungen erforderlich sind und aufgrund von Baustellen auf den Fernstraßen eventuelle Einschränkungen entstehen können.

2. Wie sieht der konkrete zeitliche Ablaufplan für die Fertigstellung des gesamten Areals aus?

Im Winter 2025/26 soll bis Ende Februar die Freimachung des Baufelds erfolgen. Daran schließt sich voraussichtlich ab September 2026 die Herstellung der Erschließungsanlagen (Straße; Leitungen zur Ver- und Entsorgung) an. Parallel dazu wird die Geländeprofilierung (Herstellung der Terrassenstruktur) erfolgen und es werden die Gründungen (gemäß Empfehlung des Baugrundgutachtens), Treppenanlagen, notwendige Stützwände und die PKW-Stellplätze hergestellt. Ziel ist es, diese Arbeiten bis zum Spätherbst 2026 abzuschließen.

Eigentumsverhältnisse & Infrastruktur

3. Erwerben wir neben dem Ferienhaus auch Eigentumsanteile (z. B. an Stegen, Stellplätzen, Straßen)?

Die Käufer kaufen das Land-Grundstück einschließlich PKW-Stellplatz, Gründung für das Ferienhaus und notwendige Zuwegungen / Treppenanlagen und das Ferienhaus. Zusätzlich erwerben die Käufer von Land-Ferienhäusern anteilig die Erschließungsanlagen (Straße, Leitungen zur Ver- und Entsorgung einschließlich notwendiger technischer Einrichtungen (z. B. Pumpen) und Grünanlagen, soweit sich diese außerhalb der Privatgrundstücke befinden, als Gemeinschaftseigentum.

Bei den schwimmenden Ferienhäusern erwerben die Käufer nur das Ferienhaus. Die Steganlage und die Leitungen zur Ver- und Entsorgung verbleiben im Eigentum von FHG. Für den Wasserliegeplatz wird ein Liegeplatzmietvertrag abgeschlossen.

4. Wem gehören Steg, Stellplätze und Straßen – und wie ist das rechtlich geregelt?

Siehe Antwort zur Frage Ziffer 3. Landseitig sind die Käufer eines Ferienhauses anteilige gemeinschaftliche Eigentümer der Erschließungsanlagen. Wasserseitig verbleiben die Steganlage sowie die Leitungen der Ver- und Entsorgung bis zum Anbindepunkt an die Anlagen der Landgemeinschaft  im Eigentum von FHG.

5. Müssen Rücklagen für Instandhaltung gebildet werden – vergleichbar mit einer Eigentümergemeinschaft?

Im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen werden für die landseitigen Gemeinschaftsanlagen Rücklagen für die Instandhaltung gebildet. Im Übrigen wird empfohlen, dass jeder Hauseigentümer eigenständige Rücklagen für die Instandhaltung und Pflege seines Eigentums bildet.

6. Wie sind die Eigentumsverhältnisse des Liegeplatzes geregelt? Gibt es ein Erbpachtmodell?

Die notwendige Wasserfläche wird von der Stadt Mücheln gepachtet. Dementsprechend schließen die Käufer von schwimmenden Ferienhäusern Liegeplatzmietverträge ab. Eigentumsgleiche Rechte sind nicht möglich.

7. Könnte der Liegeplatz gekündigt werden, oder ist er dauerhaft gesichert?

Der Wasserpachtvertrag und damit auch die Liegeplatzverträge werden für eine lange Zeitdauer (voraussichtlich 30 Jahre) mit einer ebenso langen Verlängerungsoption abgeschlossen. Damit ist die Nutzung der Liegeplätze dauerhaft gesichert.

8. Wer legt die Liegeplatzgebühren fest und wie lange sind diese garantiert?

Das Liegeplatzentgelt wird durch die Vermieterin festgelegt. Nach einer festen Mietdauer von ca. 3 Jahren sind Anpassungen an ortsübliche Vergleichsmieten möglich. Zusätzlich erfolgt die Wertsicherung der Miete durch Anpassung an den vom statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex.

Nutzung des Wassers / Liegeplätze

9. Kann man neben dem floating house ein Beiboot oder Schlauchboot vertäuen? Gehört der Wasserbereich zwischen zwei Häusern automatisch dazu?

FHG pachtet auch die Wasserflächen zwischen den schwimmenden Häusern. Dem entsprechend können zusätzliche Boote von den Eigentümern der schwimmenden FH auf der Basis eines entsprechenden Mietvertrags ins Wasser eingesetzt werden. Eine wichtige Bedingung ist dabei noch, dass die zusätzlichen Boote so zu befestigen sind, dass Belästigungen der Nachbarn ausgeschlossen sein müssen.

10. Müssen zusätzliche Liegeplätze separat angemietet werden? Wenn ja, zu welchen Kosten?

Siehe Antwort zu Frage 9. Die Kosten der zusätzlichen Liegeplatzmieten wird sich nach der Größe der jeweiligen Boote richten.

Kosten, Gebühren & Nebenkosten

11. Wie hoch sind die jährlichen Gebühren für den Liegeplatz?

Da es noch keinen Pachtvertrag mit der Stadt Mücheln gibt, ist die Kalkulation aktuell noch nicht abgeschlossen.

12. Welche Betriebskosten (Strom, Wasser, Abwasser, Müll etc.) sind jährlich zu erwarten?

An vergleichbaren Standorten betragen die durchschnittlichen Betriebskosten in Abhängigkeit von der Intensität der Vermietung zwischen 1.500 und 2.500 Euro jährlich. Erstmals verbauen wir Solaranlagen auf den Hausdächern, die die Heizkosten und insbesondere die Kosten der Klimatisierung im Sommer reduzieren sollen.

13. Mit welchen weiteren Nebenkosten nach dem Bau ist zu rechnen (z. B. Hausmeisterdienst, Gartenpflege)?

Es besteht seitens FHG die Absicht, einen örtlich verfügbaren Betreiber für die Anlage einzusetzen. Der bewirtschaftet einerseits im Auftrag von FHG GmbH, die wiederum durch die Hauseigentümer beauftragt wird, die Ferienhäuser in Bezug auf die örtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermietung (z. B. Schlüsselübergaben, Wäschedienst u. ä.). Zum anderen kümmert er sich um die Unterhaltung der Gemeinschaftsanlagen an Land und um die Unterhaltung der wasserseitigen Infrastruktur (Reinigungen, Winterdienst, Verschleißkontrollen, Wartungen usw.).

14. Gibt es Anschlusskosten, Erschließungskosten oder andere Zusatzkosten, die nicht auf der Website genannt sind?

Nein.

15. Sind in den Erschließungskosten auch Infrastrukturmaßnahmen enthalten oder werden diese zusätzlich berechnet?

Mit den Erschließungskosten sind alle Kosten der hergestellten Infrastruktur enthalten. Weitere Kosten werden nicht berechnet.

16. Gibt es versteckte Provisionskosten oder andere Gebühren, die nicht im Kostenplan auftauchen?

Nein.

Parken / Stellplätze

17. Wie sind die Parkflächen organisiert?

Bei den landseitigen Grundstücken ist ein PKW-Stellplatz Bestandteil des Grundstück und somit Eigentum des Käufers. Für die wasserseitigen Liegeplätze werden landseitig Stellplätze vorgehalten und an die Eigentümer der schwimmenden FH vermietet.

18. Wird ein gesichertes Gelände für das Parken vorbereitet?

Das Resort soll durch eine Schrankenanlage oder ähnliches vom öffentlichen Verkehr abgetrennt werden. Die Nutzung des Stellplatzes ist dadurch hinreichend gesichert. Falls Mieter von Ferienhäusern mit mehreren PKW anreisen, müssen diese eine Dauerparkkarte bei der Marina Mücheln für einen der benachbarten Parkplätze erwerben.

19. Müssen Parkkarten erworben werden – wenn ja, welche Kosten entstehen?

Es wird geeignete Zugangsberechtigung (Chipkarte, Transponder o. ä.) geben, um die Schrankenanlage zu bedienen.

Vermietung & Verwaltung

20. Ist eine Vermietung nach dem Kauf verpflichtend oder liegt die Nutzung (Eigen-/Fremdnutzung) im Ermessen des Besitzers?

Gemäß Bebauungsplan ist vorgesehen, dass das Resort als Ferienanlage mit Vermietung der Ferienhäuser an wechselnde Urlaubern bewirtschaftet wird. In diesem Rahmen sind auch Anteile von Selbstnutzungen möglich.

21. Welche Kosten entstehen durch den Vermietungsservice und die Verwaltung?

Die Kosten des Vermietungsservice werden durch die entsprechende Provision abgegolten. Bezüglich der Verwaltung entstehen neben den Betriebskosten (BK) noch die Kosten zur Erstellung der BK-Abrechnungen, die derzeit mit 220 Euro pro Abrechnungsjahr kalkuliert sind.

22. Gilt die 21 %-Provision (wie am Bärwalder See) auch hier?

Bei Inanspruchnahme des von uns zur Verfügung gestellten Service der Floatinghouse Vermietungs GmbH ja.

Ausstattung, Technik & Individualisierung

23. Gibt es eine detaillierte technische Beschreibung der Häuser (Heizung, Dämmung etc.)?

Es gibt eine ausführliche und aussagekräftige Baubeschreibung für die Ferienhäuser an Land und zu Wasser.

24. Wird ein Energieausweis für die Häuser ausgestellt?

Es gibt für jeden Haustyp einen GEG-Nachweis.

25. Können Ausstattungswünsche wie zusätzliche Steckdosen oder bestimmte Farben (z. B. Fensterfarbe innen in grau) berücksichtigt werden?

Für das großzügig technisch ausgestattete Haus gibt es 4 Designlinien, aus denen Auswahlen getroffen werden können.

26. Gibt es einen Bemusterungskatalog oder eine Übersicht über die Ausstattung?

Nein. Es gibt 4 digitale Designlinien.

Pflege & Instandhaltung

27. Wie werden Grundstücke bzw. Außenflächen gepflegt (z. B. Wege, Bepflanzung)?

Den Käufern wird empfohlen, den örtlichen Betreiber den wir für Sie unter Vertrag nehmen, auch mit der Pflege und Unterhaltung der Grundstücke und insbesondere der Außenanlagen (Zuwegungen, Grünflächen) zu beauftragen. Es soll für das Resort einen stets gepflegten Gesamteindruck geben. Wer speziell die Grün- und sonstigen Außenanlagen (Zuwegungen, Treppen) selbst pflegen will, musss das regelmäßig tun. Falls mehrwöchige Vernachlässigungen des Zustandes oder Gefahrensituationen (Winter!) festgestellt werden, wird durch FHG eingegriffen und der ordnungsgemäße Zustand hergestellt. Das wird in den entsprechenden Verträgen sowie in einer Anlagenordnung festgeschrieben.

28. Wie werden Pflegekosten auf die Eigentümer umgelegt? (siehe auch Frage 13.)

Pflegemaßnahmen, die von den Eigentümern selbst beauftragt werden, können eigenständig verhandelt werden.

29. Ist eine Abgrenzung der Grundstücke durch Zäune oder Pflanzen vorgesehen?

Einfriedungen sind nur an den Außengrenzen des Resorts vorgesehen. Zur Anwendung kommen können Zäune und/oder Trockenmauern (z. B. auf der unteren Ebene zur Uferseite. Auf der unteren Ebene wird es drei Strandwege geben.

30. Ist bei der Dünenlodge eine optische Abgrenzung zum angrenzenden, öffentlichen Radweg geplant?

Zum öffentlichen Radrundweg wird es eine durchgehende Zaunanlage geben, die jedoch nicht blickdicht hergestellt wird. Den Fußgängern und Radfahrern soll die Möglichkeit, den See zu sehen, nicht versperrt werden. Das ist auch nicht notwendig, da die Ferienhäuser mit der Rückseite zum Weg stehen.

Garantie & Qualität

31.

Folgt

Zugang & Öffentlichkeit

32. Wird das Gelände des Resorts und der Strand davor abgeschlossen sein oder öffentlich zugänglich?

Das Resort wird eingeschränkt öffentlich zugänglich sein. Die Schrankenanlage im Zufahrtsbereich und die Strandwege können grundsätzlich von Personen um- bzw. durchlaufen werden. Im Bedarfsfalle wird der öffentlichen Besucherverkehr jedoch von der Anlage ausgeschlossen.

Grunderwerbsteuer

33. Wie verhält es sich bei dem Kauf, werden Haus und Grundstück getrennt voneinander erworben, im speziellen geht es mir da um die anfallende Grunderwerbsteuer?

Die Käufer müssen damit rechnen,  die Grunderwerbsteuer für Grundstück und Haus entrichten zu müssen, da es sich beim dem Kauf um eine „einheitliches Vertragswerk“ handelt, das einen engen Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Kauf des Ferienhauses handelt. Diese Verfahrensweise der Finanzverwaltung ist vom Bundesfinanzhof höchstrichterlich bestätigt.

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